1. Trinkwasser
Seit dem 01.01.2020 beträgt die VERBRAUCHSGEBÜHR 2,96 € pro m³ Trinkwasser inklusive 7% Mehrwertsteuer (2,77 € pro m³ Trinkwasser netto). Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 5 % wird automatisch im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Für die Vorhaltung von Trinkwasser wird eine GRUNDGEBÜHR erhoben. Der Gebührensatz bemisst sich nach der Größe des verwendeten Wasserzählers und beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit
Nenndurchfluß Qn m³/Stunde | | Dauerdurchfluß Q3 m³/Stunde | Grundgebühr* (netto) | Grundgebühr inkl. 7% Mehrwertsteuer |
1,5 bis 2,5 | bzw. | bis 4 | 132,00 €/Jahr | 141,24 €/Jahr |
bis 6 | bzw. | bis 10 | 316,80 €/Jahr | 338,98 €/Jahr |
bis 10 | bzw. | bis 16 | 528,00 €/Jahr | 564,96 €/Jahr |
bis 15 | bzw. | bis 25 | 792,00 €/Jahr | 847,44 €/Jahr |
bis 25 | bzw. | bis 40 | 1.320,00 €/Jahr | 1.412,40 €/Jahr |
bis 40 | bzw. | bis 63 | 2.112,00 €/Jahr | 2.259,84 €/Jahr |
bis 60 | bzw. | bis 100 | 3.168,00 €/Jahr | 3.389,76 €/Jahr |
bis 150 | bzw. | bis 250 | 7.920,00 €/Jahr | 8.474,40 €/Jahr |
* Auf die Grundgebühr wird eine Mehrwertsteuer von 7 % erhoben.
Hinweis zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes 2020: Der Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl „Mittlerer Rennsteig“ (ZWAS) gibt die Senkung der Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 an seine Kunden weiter. Die Senkung der Umsatzsteuer wird automatisch bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist deshalb nicht notwendig.
Die Zählergröße können Sie den Angaben auf dem Wasserzähler entnehmen oder beim Zweckverband erfragen.
2. Einleitungsgebühr Abwasser
Die Einleitungsgebühr beträgt ab dem 01.01.2019 für Volleinleiter 2,58 € pro Kubikmeter Abwasser und für Teileinleiter 2,12 € pro Kubikmeter Abwasser.
3. Einleitungsgebühr für Grundstücksoberflächenentwässerung
Ab dem 01.01.2019 wird eine Gebühr für die Grundstücksoberflächenentwässerung in Höhe von 0,38 € / m² Gebührenbemessungsfläche erhoben.
4. Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe für Direkteinleiter beträgt 0,61 € pro Kubikmeter Abwasser.
5. Starkverschmutzerzuschläge (gewerbliche Abnehmer)
Überschreitet das eingeleitete Abwasser die durchschnittlichen Konzentrationen von Hausabwasser wird ein Zuschlag entsprechend der stärkeren Verschmutzung erhoben.
6. Beseitigungsgebühr
Für Teileinleiter und Direkteinleiter ist die Fäkalschlammentsorgung gebührenpflichtig und beträgt ab dem 01.01.2019 35,77 € je Kubikmeter Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen und 29,33 € je Kubikmeter Fäkalschlamm aus abflusslosen Gruben.
Beträge nach § 7 ThürKAG werden sowohl im Bereich Trinkwasser als auch im Bereich Abwasser nicht erhoben.